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Sachkundenachweis & Verhaltensprüfung

In NRW ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten so genannter 20/40 Hunde (20kg oder 40cm).

 

Sachkundeprüfung for dogs in accordance with § 11 para. 3 LHundG NRW (20/40 dogs) is also available in English. Please contact us.

 

 phone: 01525/5825957

 email:  A.Grossmann@360ghh.de

 

Sachkunde
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Wenn Sie den Sachkundenachweise bei uns ablegen wollen (30€), können wir gern kurzfristig einen Termin vereinbaren.

 

Info unter: 01525 / 5825957

Die Verhaltensprüfung befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen.

Wesenstest
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Verhaltensprüfung/Wesenstest für Hunde bestimmter Rassen §10 LHundG NRW

Die Verhaltensprüfung befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen.

 

Liste "bestimmter" Hunderassen:

  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Mastino Espagniol

  • Mastino napolitano

  • Fila Brasileiro

  • Dogo Argentino

  • Rottweiler

  • Tosa Inu bzw.

  • Kreuzungen aus diesen Rassen

Die Verhaltensprüfung beinhaltet:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes.

  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung. (Jogger, Radler), die auch in engem räumlichen Kontakt zum Hund treten.

  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).

  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei)

  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit.

  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden.

  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen
    Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Die Verhaltensprüfung muss, je nach Hunderasse,

  • durch anerkannte Sachverständige oder

  • durch das Veterinäramt

durchgeführt werden.

Die Verhaltensprüfung für "gefährliche Hunde" muss durch das Veterinäramt durchgeführt werden.

Bei Hunden bestimmter Rassen kann der Wesenstest durch anerkannte Sachverständige oder durch das Veterinäramt durchgeführt werden.

Als anerkannte Sachverständige haben wir die Erlaubnis bei Ihnen und Ihrem Hund die

Verhaltensprüfung abzunehmen.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.

01525 / 5825957

© Copyright Die Hunde AG
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